- Schiffsbank
- Schiffspfandbriefbank, Schiffsbeleihungsbank, Schiffshypothekenbank, Schiffskreditbank; Kreditinstitute, die auf versicherte, im Schiffsregister eingetragene Schiffe gegen Eintragung von ⇡ Schiffshypotheken Darlehen an Reeder bzw. Schiffseigner gewähren und aufgrund der erworbenen, durch Schiffshypotheken gesicherten Forderungen Schuldverschreibungen (Schiffspfandbriefe) ausgeben.- Rechtsgrundlage: Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (Schiffsbankgesetz (SchBkG)) i.d.F. vom 8.5.1963 (BGBl I 302) m.spät.Änd.
Lexikon der Economics. 2013.